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AGB

elmicron

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns (der Elmicron Dr. Harald Oehlmann GmbH, Kösener Strasse 85, 06618 Naumburg/Saale, vertreten durch ihren Geschäftsführer: Herr Dr. Harald Oehlmann) und Ihnen. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist Deutsch. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.3 Vertragsschluss

Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass Sie uns eine Anfrage stellen und hierauf von uns ein unverbindliches Angebot erhalten, welches Sie dann annehmen können. Mit der Annahme erklären Sie verbindlich Ihr Vertragsangebot. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir Ihnen schriftlich den Auftrag bestätigen. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch uns findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.

1.4 Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen
Wir sind zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widersprechen. Wir werden Sie bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung Ihres Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und Ihnen während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widersprechen Sie fristgemäß, können sowohl wir als auch Sie das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, soweit wir nicht das Vertragsverhältnis unter den alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen fortbestehen lassen.


2. Lieferung und Leistungsbeschreibung

2.1 Allgemein
Wir bieten Ihnen ein breites Spektrum an Leistungen sowie den Vertrieb von Geräten und Software im Bereich der Drucker- und Scantechnik an. Die konkrete Leistung ergibt sich aus der Produktbeschreibung oder einem individuellen Angebot.

2.2 Leistungserbringung

Wir sind berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.

2.3 Teillieferungen
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für Sie zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen Ihnen jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an, es sei denn, der Grund für die Teillieferung liegt bei Ihnen.

2.4 Ausschluss der Lieferung

Postfachanschriften werden nicht beliefert.

2.5 Lieferungs- und Leistungszeit
Lieferzeiten werden individuell vereinbart. Maßgeblich ist dabei der Tag der Übergabe an das mit dem Transport beauftrage Unternehmen.


Zeiten für die Erbringung von Dienstleistungen werden individuell vereinbart.

Soweit uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, aus denen sich eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse von Ihnen ergeben, sind wir dazu berechtigt, erst nach Erhalt des vollständigen Kaufpreises zu liefern.

2.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können und welche wir nicht zu vertreten haben (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigten uns dazu, die Leistung oder Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

2.7 Annahmeverzug
Geraten Sie mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs tragen Sie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

2.8 IT-Infrastruktur

Sofern nicht anders vereinbart, sind Sie selbst für Einrichtung und Aufrechterhaltung der Ihr System betreffenden IT-Infrastruktur verantwortlich. Insbesondere haben Sie selbst für Einstellung und Abrufbarkeit Ihres Systems und für einen funktionstüchtigen Internetzugang zur sorgen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der sichere Betrieb von IT-Infrastruktur ohne eine Strategie und Maßnahmen zur kontinuierlichen Absicherung und dem Nachhalten der Sicherheit dieser Systeme nicht möglich ist. Die Verpflichtung zur Planung und Umsetzung solcher Maßnahmen obliegt allein Ihnen. Entsprechende individuelle Wartungs- und Serviceverträge können mit uns gesondert vereinbart werden.

2.9 Demogeräte
Sofern wir Ihnen Demogeräte zur Verfügung stellen, bleiben diese unser Eigentum. Die Rückgabe hat auf unser Verlangen unverzüglich zu erfolgen. Soweit Demogeräte nicht unverzüglich zurückgegeben werden, können wir Ihnen diese in Rechnung stellen.



3. Zahlung

3.1 Preise und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch Sie an unserem Geschäftssitz vereinbart wird. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Bezahlung per Rechnung.

3.2 Zahlungsverzug
Sie geraten mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

3.3 Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.


4. Ihre Verantwortlichkeit

4.1 Allgemeines
Für Inhalt und Richtigkeit der von Ihnen übermittelten Daten und Informationen sind ausschließlich Sie selbst verantwortlich. Sie verpflichten sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie bestätigen mit der Übertragung von Daten an uns, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.

4.2 Freistellung
Sie halten uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

4.3 Datensicherung
Für die Sicherung der übersandten Informationen sind Sie mitverantwortlich. Wir können nicht für den Verlust von Ihren übersandten Informationen verantwortlich gemacht werden, da wir keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernehmen.


5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Allgemein
Die von uns gelieferten Waren, Werke und Materialien bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung in unserem Eigentum. Sie treten einen Anspruch bzw. Ersatz, den Sie für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhalten, an uns ab. Sie sind, soweit nachfolgend nichts abweichendes vereinbart wird, nicht berechtigt, die Ihnen unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

5.2 Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen
Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, haben Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. §771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haften Sie für den uns entstandenen Ausfall.

5.3 Weiterveräußerung
Sie sind zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware treten Sie schon jetzt an uns in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Sie bleiben zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug sind und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

5.4 Umbildung, Be- und Verarbeitung
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch Sie erfolgt stets namens und im Auftrag von uns. In diesem Fall setzt sich Ihr Anwartschaftsrecht an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass Ihre Sache als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass Sie uns anteilmäßig Miteigentum übertragen und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahren. Zur Sicherung der Forderungen gegen Sie treten Sie auch solche Forderungen an uns ab, die Ihnen durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

5.5 Rücknahme
Bei vertragswidrigem Verhalten durch Sie, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen, sind wir berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich in Textform.

5.6 Freigabe von Sicherheiten
Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 15 Prozent, sind wir auf Ihr Verlangen hin zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.


6. Gewährleistung

6.1 Gewährleistung beim Kaufvertrag


6.1.1 Allgemein
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Insbesondere hinsichtlich der Beschreibungen, Darstellungen und Angaben in unseren Angeboten, Prospekten, Katalogen, auf der Website und sonstigen Unterlagen kann es zu technischen und gestalterischen Abweichungen kommen (z.B. Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung, Maßstab, Positionierung o.ä.), soweit diese Änderungen für Sie zumutbar sind. Solche zumutbaren Änderungsgründe können sich aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen ergeben. Soweit zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, finden Sie deren genaue Bedingungen jeweils beim Produkt. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht.

6.1.2 Gewährleistungsanspruch
Im Falle eines Mangels leisten wir nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person auf Sie über. Sie müssen offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Sie trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

6.1.3 Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.

6.1.4 Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.

6.1.5 Verjährung
Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen und für Neuwaren beträgt diese 1 Jahr. Ausgenommen hiervon ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

6.2 Gewährleistung beim Werkvertrag

6.2.1 Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangen Sie Nacherfüllung, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so haben Sie Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

6.2.2 Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu.

6.2.3 Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.

6.2.4 Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der Abnahme des Werks auf Sie über.

6.2.5 Rügeobliegenheit
Sie müssen in entsprechender Anwendung des § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Sie trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

6.2.6 Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang, soweit es sich nicht um die Erstellung eines Bauwerks oder eines Werkes, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür handelt. In diesen Fällen beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

6.3 Gewährleistung beim Dienstvertrag
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte.


7. Laufzeit und Kündigung

7.1 Kostenpflichtige Laufzeitverträge
Die kostenpflichtigen Laufzeitverträge können jeweils mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende in Textform, ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Unterbleibt eine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweilige Erstlaufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.

7.2 Fristlose Kündigung
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

– Sie unrichtige oder unvollständige Angaben bei Vertragsschluss gemacht haben,
– Sie gegen sonstige vertragliche Pflichten wiederholt verstoßen und die Pflichtverletzung auch nach Aufforderung durch uns nicht unterlassen.


8. Nutzbarkeit der Dienste

8.1 Weiterentwicklung der Dienstleistung / Verfügbarkeit
Wir sind bemüht, unsere Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen anzupassen. Wir behalten uns daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind. Auch sind wir berechtigt den Website-Betrieb zu Zwecken der Aktualisierung und Wartung teilweise oder komplett im zumutbaren Rahmen zu unterbrechen. Wir übernehmen insoweit keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen und sichern nicht zu, dass die angebotenen Leistungen oder Teile davon von jedem Ort aus verfügbar gemacht werden und genutzt werden können. Das gesetzliche Gewährleistungsrecht wird hierdurch nicht berührt.

8.2 Technische Voraussetzungen
Die Nutzung der Website setzt entsprechende kompatible Geräte voraus. Es obliegt Ihnen das Gerät in einen Zustand zu versetzen oder zu halten, welche die Nutzung der Website-Dienste ermöglicht.


9. Erstellte Software

9.1 Nutzungsrechte und Nutzungsumfang
Wir haben an der zur Verfügung gestellten Software das Urheberrecht. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den vollständigen Programmcode, den Aufbau sowie das Erscheinungsbild und das Design der Software. Mit Vertragsschluss und der Zahlung des vereinbarten Betrages, sichern Sie sich lediglich die Nutzungsrechte an der Software zum vereinbarten Zweck. Sie sind ohne ausdrückliche Zustimmung von uns nicht berechtigt, die von uns erteilten Nutzungsrechte entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte zu übertragen oder anderweitig an solche weiterzugeben. Die Übertragung weiterer Nutzungsrechte kann separat mit uns vereinbart werden und ist gesondert zu vergüten. Jede verändernde Vervielfältigung, Weitergabe, Änderung usw. der Software ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet. Bitte beachten Sie, dass unsere Software zudem oft auf Komponenten, die nicht durch uns hergestellt wurden, aber nach den heute geltenden Lizenzbedingungen frei verwendet werden dürfen (sog. Open Source Komponenten) basieren. Diese Open Source Bestandteile erfordern wiederum, die Software unter eine offene Lizenz wie der MIT-Lizenz zu stellen. Ausschließliche Nutzungsrechte können in so einem Fall grundsätzlich nicht übertragen werden. Softwarebestandteile, die mit Hilfe von Open Source Komponenten entwickelt wurden, dürfen unter den Rahmenbedingungen der jeweiligen Lizenz verwendet und/oder abgewandelt werden. Wir können nicht garantieren, dass die jeweiligen Open Source Bestandteile zeitlich unbegrenzt verwendet werden können bzw. dürfen. Das Gewährleistungsrecht und die Haftungsregeln bleiben hiervon unberührt.

9.2 Urheberbenennung
Soweit wir einen Copyright-Hinweis/Urhebervermerk an der Software angebracht haben, dürfen Sie diesen ohne unsere Zustimmung nicht entfernen oder verändern.

9.3 Updates und Upgrades
Wir sind berechtigt, die Software im Rahmen von (notwendigen) Updates und Upgrades zu verändern. Diese Veränderungen unterliegen ebenfalls dem urheberrechtlichen Schutz.

9.4 Schadensersatz
Wir behalten uns das Recht vor, für jeden Verstoß gegen die vertraglichen Lizenzbedingungen, insbesondere bei Verletzung des Urheberrechts, den entstandenen Schaden geltend zu machen.


10. Haftung

10.1 Haftungsausschluss
Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz. Nur wenn wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind) betroffen sind, wird auch für grobe oder leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

10.2 Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.

10.3 Datensicherung
Wir führen im Rahmen der Leistungserbringung effektive Datensicherungen durch, übernehmen jedoch keine allgemeine Datensicherungsgarantie für die von Ihnen übermittelten Daten. Sie sind auch selbst dafür verantwortlich in regelmäßigen Abständen angemessene Backups Ihrer Daten zu erstellen und so einem Datenverlust vorzubeugen. Wir lassen bei der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung die angemessene Sorgfalt walten und werden die Datensicherung mit der erforderlichen Fachkenntnis erbringen. Wir sichern jedoch nicht zu, dass die gespeicherten Inhalte oder Daten, auf die Sie zugreifen, nicht versehentlich beschädigt oder verfälscht werden, verloren gehen oder teilweise entfernt werden.


11. Schlussbestimmungen

11.1 Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

11.2 Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

11.3 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

 

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